“Insoweit erfahrene Fachkraft” §8a SGB VIII

Nach meiner Fortbildung im Hause Luettringhaus bin ich seit 2019 zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft.

Allgemeine Erklärung:
Insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich, gemäß §8a und §8b SGB VIII, festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung.

Was bedeutet das konkret für Sie?
Haben Sie Fragen zum Thema Kinderschutz? Sind Sie Verantwortlicher und müssen eine Gefährdungseinschätzung für ihr Team beauftragen, aber Ihnen fehlt die insoweit erfahrene Fachkraft?

Melden Sie sich, ich berate Sie gerne für Ihren speziellen Fall!
Weiterhin biete ich Seminare zum Thema “Kinderschutz erkennen und sinnvoll handeln” an. Das Angebot richtet sich an alle pädagogischen Fachkräfte und sonstige Interessierte.